
Kennen Sie das als Betriebsrat auch...
Der Arbeitgeber kommt plötzlich mit schwierigen Themen, wie Sozial- oder gar Mitarbeiterabbau oder der Einführung neuer Vergütungs-, Leistungsbeurteilungs- oder IT/KI-Systemen auf Sie als Belegschaftsvertreter zu.
Sie sind jetzt unter Zeitdruck und haben die volle Verantwortung, komplexe und wichtige Sachverhalte im Sinne der Belegschaft bestmöglich zu verhandeln.
Genau hierbei sind wir an Ihrer Seite. Wir kennen die Situation, sind als Externe nicht unmittelbar betroffen und kennen vor allem die Taktiken und Vorgehensweisen von Arbeitgebern aus erster Hand.
Auf diese Weise sorgen wir dafür, dass Sie das Beste aus dieser schwierigen Situation machen!

Unsere Lösungen
für Ihre erfolgreiche Verhandlung mit dem Arbeitgeber

Verhandlungstraining
Sie werden in kürzester Zeit zum Verhandlungsprofi. Wir zeigen im Detail, worauf es ankommt um Top-Ergebnisse zu erreichen!

Verhandlungscoaching
Sie werden umfassend auf alle Phasen im Rahmen einer konkreten Verhandlung vorbereitet und be-kommen viele wertvolle Tipps und Hintergrundinfos für Ihren Erfolg!

Verhandlungsbegleitung
Full Support
Wir begleiten Sie von A bis Z und nehmen auf Wunsch auch an den Gesprächen teil. Wir bereiten Sie bestmöglich vor und erstellen Schriftstücke, Informationen und Entwürfe!

Über mich
Oliver Wolbeck
Diplom-Ökonom
Gründer & Geschäftsführer der Wolbeck Consulting GmbH
Ehrenamtlicher Arbeitsrichter
Warum Wolbeck Consulting?
Betriebsräte können unmittelbar davon profitieren, dass ich die Verhandlungsstrategien, Taktiken und Tricks der Arbeitgeberseite aus jahrzehntelanger eigener Erfahrung bestens kenne.
Ich kenne die häufigsten Fehler von Belegschaftsvertretern beim Aufsetzen eigener Projekte und weiß, wie sie ihre wirklich wichtigen Themen beim Arbeitgeber wirksam durchsetzen!
Beratungsqualität & nachhaltige Ergebnisse stehen bei mir an erster Stelle. Ich bleibe mit meinen Kunden auch nach Projektabschluss in einem engen Austausch, um die erreichten Veränderungen dauerhaft zu sichern! Hierzu biete ich einen kostenlosen & systematischen Prozess an.
Betriebsratsrechte bei der Beauftragung von externen Beratern
Der Arbeitgeber muss in vielen Fällen Betriebsräten Schulungen und/oder die Hinzunahme von externen Sachverständigen bzw. Beratern genehmigen.
Z.B. wenn der Betriebsrat vor einer Aufgabe oder einem Projekt steht, für die bestimmtes Fachwissen erforderlich ist. Dies kann beispielsweise ein Projekt zur Einführung eines neuen Entgeltsystems sein.
Gerne klären wir mit Ihnen, ob bei Ihnen die notwendigen Voraus-setzungen für eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gegeben sind.
